Es ist nicht verfassungswidrig, dass nach dem keine Wiederholungsprüfungen nach § 40a StBerG durchgeführt werden
Leitsatz
1. Es verstößt nicht gegen das Grundgesetz, dass gemäß § 7 Satz 3 StBerGDV nach dem keine Wiederholungsprüfungen
zur endgültigen Zulassung vorläufig bestellter Steuerbevollmächtigter im Beitrittsgebiet mehr durchgeführt werden. 2. Insbesondere
liegt kein Verstoß gegen das Grundrecht auf freie Berufswahl vor, da die eingeräumte Übergangszeit von gut sieben Jahren zur
Erfüllung der Voraussetzungen ausreichend bemessen gewesen ist, selbst wenn in dieser Zeit zwei Wiederholungsprüfungen erforderlich
gewesen sein sollten. Es lag an den Berufsangehörigen, sich den Prüfungen so rechtzeitig zu unterziehen, dass sie auch unter
Berücksichtigung des Risikos des Nichtbestehens die Voraussetzungen für ihre endgültige Bestellung nach § 40a StBerG innerhalb
der Übergangszeit erfüllen konnten.
Fundstelle(n): CAAAB-13121
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