Über dem Verkehrswert liegende Schätzung des
Einheitswerts eines Geschäftsgrundstücks im Beitrittsgebiet
Aussetzung der Vollziehung (Einheitswertsbescheid und
Grundsteuermessbescheid auf den )
Leitsatz
Lässt sich der Einheitswert
eines im Beitrittsgebiet gelegenen Geschäftsgrundstücks, für das
der Ansatz eines Werts auf der Grundlage von Jahresrohmieten ebenso nicht in
Betracht kommt, wie eine Wertermittlung anhand von stichtagsnahen
Verkäufen, nur schätzen, ist der nach der RBewDV zu ermittelnde
gemeine Wert möglichst wirklichkeitsnah zu bestimmen. Eine vom FA
vorgenommene Schätzungsmethode erscheint ernstlich zweifelhaft, wenn der
sich daraus ergebende Einheitswert offensichtlich über dem Verkehrswert
des Grundstücks liegt, weil unbeachtet geblieben ist, dass sich das
Grundstück infolge von dessen Kontaminierung und Bebauung mit
unbrauchbaren Gebäuden als nahezu unverkäuflich erwiesen hat und dass
es vom Gesamtvollstreckungsverwalter aus der der Gesamtvollstreckung unterliegenden Vermögensmasse auf
Dauer freigegeben wurde, was dessen Wert- oder Ertragslosigkeit oder aber
schädliche Konsequenzen für die der Gesamtvollstreckung unterliegende Vermögensmasse
indiziert.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 593 Nr. 10 KÖSDI 2002 S. 13379 Nr. 8 AAAAB-12812
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