Sanierungsbedingte Betriebsunterbrechung von mehr als 18 Monaten
zulagenschädlich
Investitionszulage 1991
Leitsatz
1. Eine zulagenschädliche
Betriebseinstellung liegt jedenfalls dann vor, wenn objektiv die werbende
Tätigkeit des Unternehmens eingestellt wird und subjektiv der Wille zur
endgültigen Aufgabe der werbenden Tätigkeit und Verwertung der
Wirtschaftsgüter vorhanden ist.
2. Eine sanierungsbedingte
Betriebsunterbrechung kann zulagenunschädlich sein, wenn die Sanierung
zügig und die erneute Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr alsbald
erfolgt. Dies gilt auch, wenn die Betriebsunterbrechung einer sog. sanierenden
Übertragung vorangeht. Dauert die Betriebsunterbrechung mehr als 18
Monate, liegt eine zulagenschädliche Betriebseinstellung vor.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1109 Nr. 17 KAAAB-12797
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