Werbungskostenabzug für während der Zeiten der
Arbeitslosigkeit entstandene Aufwendungen des Arbeitnehmers und Gesellschafters
einer GmbH
Werbungskostenabzug trotz vorübergehender
Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit
Gesellschaftsrechtliche Veranlassung von Leistungen eines
Gesellschafters an seine Gesellschaft (§§ 9 Abs. 1, 19 Abs. 1
EStG).
Einkommensteuer
1993
Leitsatz
1. Wird eine aktive berufliche
Tätigkeit vorübergehend unterbrochen, ist dies für die
Abzugsfähigkeit der in dieser Zeit entstandenen, beruflich veranlassten
Aufwendungen i. S. des
§ 9 Abs. 1 Satz 1
EStG unschädlich, wenn ein ausreichend klarer
wirtschaftlicher Zusammenhang mit einer künftigen Tätigkeit besteht.
Die Aufwendungen werden wie vorweggenommene Werbungskosten im Hinblick auf in
Zukunft zu erzielende Einnahmen berücksichtigt.
2. Aufwendungen, die einem mit einer
zeitlichen Unterbrechung von vier Monaten bei einer GmbH angestellten
Arbeitnehmer, der gleichzeitig Gesellschafter der GmbH ist, für Fahrten
zwischen seiner Wohnung und dem Betrieb der GmbH während der viermonatigen
Arbeitslosigkeit entstanden sind, können nicht als (vorweggenommene)
Werbungskosten abgezogen werden, da die Vermutung einer
gesellschaftsrechtlichen Veranlassung der Aufwendungen besteht.
Fundstelle(n): BAAAB-12641
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