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FG des Saarlandes  v. - 1 K 8/03 EFG 2003 S. 1488 Nr. 20

Gesetze: FGO § 44, FGO § 46

Untätigkeitseinspruch

Untätigkeitsklage

Klageänderung

Forderung

Leitsätze

Erlässt das Finanzamt im Zuge einer zulässigen Untätigkeitsklage, der ein Untätigkeitseinspruch vorangegangen ist, den Verwaltungsakt, der jedoch dem Antrag des Steuerpflichtigen nicht oder nicht in vollem Umfang entspricht, so hat der Steuerpflichtige die Wahl, entweder gegen den Bescheid Einspruch einzulegen und das Klageverfahren für erledigt zu erklären oder aber das Klageverfahren als Anfechtungsklage gegen den Bescheid fortzusetzen.

Die Klage ist zulässig.

Die Revision wird zugelassen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1488 Nr. 20
WAAAB-12592

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