Fortführung der steuerlichen doppelten
Haushaltsführung eines Berufstätigen nach Eheschließung mit
einer Studentin und Begründung des Ehewohnsitzes am gemeinsamen Heimatort
Telefonkosten bei doppelter Haushaltsführung
Einkommensteuer 1992 und 1993
Aufwendungen für ein
häusliches Arbeitszimmer und sonstige Werbungskosten (Art. 6 Abs.
1 GG; § 9 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 Nr. 5 und 6)
Leitsatz
1. Heiraten ein auswärts
Berufstätiger und eine nicht berufstätige Studentin, so verbleibt es
bei der bislang anerkannten doppelten Haushaltsführung des
berufstätigen Ehegatten auch dann, wenn die Eheleute ihren Ehewohnsitz am
gemeinsamen Heimatort als dem eigentlichen Ort ihrer Lebensinteressen
begründen.
2. Solchenfalls sind die Kosten
für ein wöchentliches Telefongespräch mit dem am Ehewohnsitz
lebenden Ehegatten auch dann nicht abzugsfähig, falls dem
berufstätigen Ehegatten eine kostenlose Wochenendheimfahrt möglich
ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): KAAAB-12557
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