Anerkennung von Pensionsrückstellungen für Gesellschafter-Geschäftsführer ohne Wartezeit
Leitsatz
Pensionsrückstellungen für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer können auch dann ohne Wartezeit steuerlich anerkannt
werden, wenn das Unternehmen der GmbH aus einer Abteilung eines anderen Betriebes hervorgegangen ist, in der die Gesellschafter-Geschäftsführer
als Arbeitnehmer (Abteilungsleiter) beschäftigt waren, sie durch die Meisterprüfung nachgewiesen haben, dass sie über die
für die Führung eines Betriebes notwendigen kaufmännischen Kenntnisse verfügen und aus der Abteilung Aufträge in einem Umfang
mitgenommen wurden, die zuverlässige Prognosen der künftigen Ertragsaussichten ermöglichen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 165 Nr. 3 EFG 2003 S. 184 EFG 2003 S. 184 Nr. 3 INF 2003 S. 88 Nr. 3 DAAAB-12286
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