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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1945/01 EFG 2003 S. 184

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Anerkennung von Pensionsrückstellungen für Gesellschafter-Geschäftsführer ohne Wartezeit

Leitsatz

Pensionsrückstellungen für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer können auch dann ohne Wartezeit steuerlich anerkannt werden, wenn das Unternehmen der GmbH aus einer Abteilung eines anderen Betriebes hervorgegangen ist, in der die Gesellschafter-Geschäftsführer als Arbeitnehmer (Abteilungsleiter) beschäftigt waren, sie durch die Meisterprüfung nachgewiesen haben, dass sie über die für die Führung eines Betriebes notwendigen kaufmännischen Kenntnisse verfügen und aus der Abteilung Aufträge in einem Umfang mitgenommen wurden, die zuverlässige Prognosen der künftigen Ertragsaussichten ermöglichen.

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 165 Nr. 3
EFG 2003 S. 184
EFG 2003 S. 184 Nr. 3
INF 2003 S. 88 Nr. 3
DAAAB-12286

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