Anfechtungsrechtlicher Wertersatzanspruch gegen fremdnützigen Treuhänder
Leitsatz
Wird gegen einen fremdnützigen Treuhänder ein anfechtungsrechtlicher Wertersatzanspruch geltend gemacht, so kann sich der
fremdnützige Treuhänder auf seine Entreicherung über den Gesetzeswortlaut hinaus auch im Falle seiner Bösgläubigkeit berufen.
Voraussetzung hierfür ist, dass das Treuhandverhältnis beendet ist und er sich das Treugut wirtschaftlich nicht zugeführt
hat (Fortführung von , NJW 1994 S. 726).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 1283 Nr. 20 EFG 2002 S. 1137 EFG 2002 S. 1137 Nr. 18 JAAAB-12245
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