Aufgabegewinn bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb
Leitsatz
Wird der Betriebsinhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes von einer Erbengemeinschaft beerbt, so werden die einzelnen
Miterben stets Mitunternehmer des landwirtschaftlichen Unternehmens und bleiben so lange Mitunternehmer, bis die Erbengemeinschaft
hinsichtlich ihres gemeinsamen Vermögens vollständig auseinandergesetzt worden ist. Bis dahin stellen die dem land- und forstwirtschaftlichen
Unternehmen dienenden Wirtschaftsgüter Betriebsvermögen dar und verlieren diese Eigenschaft erst, wenn sie infolge einer Nutzungsänderung
notwendiges Privatvermögen werden oder wenn sie durch eine eindeutige Erklärung entnommen werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 179 Nr. 4 VAAAB-12027
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.