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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - II 39/2000

Gesetze: AO § 191 Abs. 1, HGB § 161 Abs. 1, HGB § 161 Abs. 2, HGB § 128

Haftung des Komplementärs der Besitzgesellschaft bei Insolvenz der Betriebsgesellschaft im Falle der umsatzsteuerlichen Organschaft

Leitsatz

Bei Organschaften, bei denen der Organträger Geschäftsführer der Organgesellschaft und späteren Gemeinschuldnerin ist, endet die Organschaft nur dann bereits vor Eröffnung des Konkursverfahrens mit der Anordnung der Sequestration, wenn der Sequester den maßgeblichen Einfluss auf die Organgesellschaft erhält und ihm eine vom Willen des Organträgers abweichende Willensbildung in der Organgesellschaft möglich ist.

Fundstelle(n):
KAAAB-11922

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