Berücksichtigung von öffentlichen Zuschüssen bei den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes
Leitsatz
Investitionszuschüsse der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt im sogen. Dritten Förderungsweg sind von den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten eines Gebäudes zu kürzen. Dies gilt für den Bereich der Überschusseinkünfte selbst dann, wenn der
Steuerpflichtige durch Bedingungen oder Auflagen des Bewilligungsbescheides oder aber auch durch freiwillige Erklärung verpflichtet
ist, das errichtete Gebäude für eine bestimmte Zeit unter bestimmten Bedingungen zu vermieten oder einem besonderen Personenkreis
die Nutzung zu gestatten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 1242 Nr. 20 AAAAB-11827
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