Haftung für Umsatzsteuer bei zweifelhafter Ansässigkeit des leistenden Unternehmers im Inland
Leitsatz
Führt ein objektiv nicht im Erhebungsgebiet ansässiger Unternehmer eine steuerpflichtige Werklieferung oder eine steuerpflichtige
sonstige Leistung aus, so hat der Leistungsempfänger die Steuer von seiner Gegenleistung einzubehalten und an das für ihn
zuständige Finanzamt abzuführen. Ist zweifelhaft, ob der werkliefernde oder leistende Unternehmer im Erhebungsgebiet ansässig
ist, so darf der Leistungsempfänger die Einbehaltung und Abführung der Steuer nur unterlassen, wenn ihm der Unternehmer durch
eine Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes nachweist, daß er im Erhebungsgebiet ansässig ist.
(Nichtamtlicher Leitsatz)
Fundstelle(n): OAAAB-11682
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