Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums an einem Grundstück
Leitsatz
Wirtschaftliches Eigentum an einem Grundstück kann bereits vor der vollständigen Zahlung des Grundstückskaufpreises gegeben
sein. Dies ist der Fall, wenn der bürgerlich-rechtliche Eigentümer mit dem Kaufvertrag gegenüber dem bisherigen Mieter faktisch
seinen Herausgabeanspruch aufgibt, weil er sich rechtlich zur Übereignung verpflichtet und er diese Verpflichtung durch Auflassung,
Bewilligung der Umschreibung und Eintragung einer Auflassungsvormerkung bereits erfüllt, so daß der rechtliche Eigentumswechsel
allein in der Hand des Käufers liegt.
(Nichtamtlicher Leitsatz)
Fundstelle(n): DStRE 2000 S. 935 Nr. 17 EFG 2000 S. 791 JAAAB-11675
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