Kürzung des Vorwegabzugs von Sonderausgaben des GmbH-Geschäftsführers bei sog. Blankett-Zusage auf Versorgungsleistungen
Leitsatz
Erhält ein GmbH-Geschäftsführer eine Pensionszusage, so ist für die Kürzung des Vorwegabzuges gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz
2 i.V.m. § 10 c Abs. 3 Nr. 2 EStG allein das Bestehen einer Pensionsanwartschaft entscheidend.
Ohne Bedeutung ist es, welcher Art diese Pensionsanwartschaft ist und welchen Wert sie hat.
Erhält ein GmbH-Geschäftsführer eine Blankett-Zusage auf spätere Versorgungsleistungen, erfüllt auch das die Voraussetzungen
für die Kürzung des Vorwegabzugs.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n): DB 2000 S. 1839 Nr. 37 DStRE 2000 S. 681 Nr. 13 EFG 2000 S. 860 MAAAB-11447
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