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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 775/98 EFG 2000 S. 407

Gesetze: AO § 172

Keine "schlichte" Änderung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a AO bei Antrag nach Ergehen eines (erstinstanzlichen) Urteils

Leitsatz

  1. Ein Steuerbescheid darf gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 a AO zugunsten eines Steuerpflichtigen nur geändert werden, wenn der Änderungsantrag vor Ablauf der Einspruchsfrist gestellt wird.

  2. Wird der Antrag erst später gestellt, ist die Änderung nicht zulässig.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 407
BAAAB-11416

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