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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 517/01

Gesetze: AO § 162, AO § 125 Abs. 1

Schätzung eines Gewinns von „0 DM„ trotz ständiger Verluste in den Vorjahren

Leitsatz

  1. Ein Schätzungsbescheid, der wegen unterlassener Abgabe einer Steuererklärung ergeht, erfordert keine über die Wertangaben hinausgehende Begründung der geschätzten Besteuerungsgrundlagen.

  2. Umsatzsteuer-Voranmeldungen bzw. Lohnsteuer-Anmeldungen allein sind kein sicheres Schätzungskriterium für die Schätzung des Gewinns.

  3. Nichtigkeit ist selbst bei groben Schätzungsfehlern nicht anzunehmen, die auf einer Verkennung der tatsächlichen Gegebenheiten oder wirtschaftlichen Zusammenhänge beruhen.

Fundstelle(n):
CAAAB-11407

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