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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 15 K 486/98

Gesetze: EStG § 13 Abs. 2 Nr. 1

Abgrenzung (selbständiger) Gewerbebetrieb / land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb

Leitsatz

  1. Bei Be- und Verarbeitungsbetrieben ist für die Frage der Abgrenzung zwischen einem selbständigen Gewerbebetrieb und einem landwirtschaftlichen Nebenbetrieb in erster Linie auf den Umfang der Veränderung abzustellen, den die landwirtschaftlichen Produkte im zu beurteilenden Betrieb erfahren.

  2. Die Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Produkte durch den Erzeuger ("Absatzbetrieb") dient auch dann noch dem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb, wenn der Landwirt selbsterzeugte Produkte ohne Be- und Verarbeitung nicht direkt vom Hof sondern in einem eigenen Ladengeschäft/Marktstand verkauft. Unter diesen Voraussetzungen kann auch ein Handelsbetrieb, der selbsterzeugte Produkte vermarktet, unselbständiger Teil eines land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetriebes sein.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
SAAAB-11325

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