Betriebliche Veranlassung von Aufwendungen eines Landwirts für eine Dacherneuerung eines von seinem Vater gepachteten Wirtschaftsgebäudes
auch bei Verpflichtung zur entschädigungslosen Übernahme von Reparaturkosten
Leitsatz
Macht ein Land- und Forstwirt Aufwendungen für ein ausschließlich von ihm betrieblich genutztes Wirtschaftsgebäude geltend,
so sind diese Aufwendungen durch den Betrieb veranlasst (§ 4 Abs. 4 EStG), auch wenn der Landwirt weder Eigentümer des Wirtschaftsgebäudes
war oder er sich vertraglich zur entschädigungslosen Übernahme größerer Reparaturen verpflichtet hatte.
Nach dem allen Einkunftsarten zugrunde liegenden Nettoprinzip ist es geboten, den Abzug der vom Stpfl. zur Einkunftserzielung
getätigten Aufwendungen auch dann zuzulassen, wenn diese auf in fremdem Eigentum stehende Wirtschaftsgut erbracht werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 668 Nr. 11 EFG 2002 S. 448 EFG 2002 S. 448 Nr. 8 KÖSDI 2002 S. 13301 Nr. 6 NAAAB-11318
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