Gestaltungsmissbrauch bei einer Vermietung einer Wohnung an einen Angehörigen und gleichzeitiger Eintragung einer Reallast
zugunsten des Vermieters
Leitsatz
Eine Gestaltung ist unangemessen, wenn sie überhaupt keinem wirtschaftlichen Zweck dient, wenn ein vernünftiger wirtschaftlicher
Grund überhaupt fehlt, wenn sie der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche außersteuerliche
Gründe nicht zu rechtfertigen ist.
Ob eine Rechtsgestaltung unangemessen ist, beurteilt sich nach den gesamten Umständen des Einzelfalles.
Wird hinsichtlich einer Wohnung das zugunsten des Berechtigten bestehende Wohnrecht aufgehoben und stattdessen für den Berechtigten
eine Reallast eingetragen bei gleichzeitiger Vermietung der Wohnung an den Berechtigten, beinhaltet das einen Gestaltungsmissbrauch,
da eine derartige Regelung nur darauf zielt, die steuerliche Abzugsfähigkeit der Rentenzahlungen zu erreichen und Verluste
aus Vermietung und Verpachtung geltend machen zu können.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 1515 Nr. 24 EFG 2003 S. 2 EFG 2003 S. 2 Nr. 1 JAAAB-11315
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