Haftungsbeträge, für die ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH in Anspruch genommen wird, stellen nachträgliche Anschaffungskosten
dar
Leitsatz
Als nachträgliche Anschaffungskosten im Sinne des § 17 EStG sind nachträgliche Aufwendungen, die einem wesentlich beteiligten
Gesellschafter im Zusammenhang mit seiner Beteiligung entstehen, nur dann zu behandeln, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis
veranlasst und weder Werbungskosten gemäß §§ 9, 20 EStG noch Veräußerungskosten gemäß § 17 EStG sind.
Die Behandlung als nachträgliche Anschaffungskosten setzt voraus, dass die vorrangige Frage, ob ein Abzug als Werbungskosten
zulässig ist, verneint wird.
Haftungsbeträge, für die ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nach § 69 AO in Anspruch genommen wird, stellen nachträgliche
Anschaffungskosten im Sinne des § 17 EStG dar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 274 Nr. 5 EFG 2003 S. 309 EFG 2003 S. 309 Nr. 5 KÖSDI 2003 S. 13672 Nr. 4 MAAAB-11285
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