Eigenheimzulage bei Bauten auf fremdem Grund und Boden
Leitsatz
Bei dem Bescheid über Eigenheimzulage für den Förderzeitraum handelt es sich um einen einheitlichen Steuerbescheid, der einen
Zeitraum von mehreren Jahren umfasst, und nicht um mehrere, einzeln anfechtbare Bescheide.
In Fällen, in denen zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum auseinanderfallen, ist der wirtschaftliche Eigentümer
zur Inanspruchnahme der Eigenheimzulage berechtigt.
Die vom BFH zu § 39 AO entwickelten Grundsätze zum Begriff des wirtschaftlichen Eigentums gelten im Rahmen des § 10e EStG
uneingeschränkt.
Errichtet ein Steuerpflichtiger auf einem fremden Grundstück ein Einfamilienhaus in der Erwartung, er werde demnächst Eigentümer
dieses Grundstücks, ist der Bauende auch ohne Nutzungsvereinbarung als wirtschaftlicher Eigentümer eigenheimzulageberechtigt,
da ihm Substanz und Ertrag von Anfang an zustehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 160 Nr. 3 EFG 2002 S. 1575 EFG 2002 S. 1575 Nr. 24 FAAAB-11270
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