Einkunftserzielung als Voraussetzung für den Abzug von Grundstücksaufwendungen
Leitsatz
1. Auch nach der Übertragung eines Grundstücks auf die Ehefrau kann der Steuerpflichtige die von ihm weiterhin getragenen
Aufwendungen auf dieses Wirtschaftsgut steuermindernd berücksichtigen, wenn er das Wirtschaftsgut zum Zwecke der Einkünfteerzielung
nutzen darf. Soweit der Steuerpflichtige das Grundstück nicht mehr zur Erzielung von Einkünften nutzt, steht ihm keine Abzugsbefugnis
zu.
2. Tritt der Erwerber des Grundstücks der Darlehensschuld des übertragenden Steuerpflichtigen bei, kann der die vom bisherigen
Eigentümer getragenen Schuldzinsen als Werbungskosten abziehen, soweit sie mit der Erzielung von Einnahmen im Zusammenhang
stehen.
3. Zinsen für ein Darlehen, das der Steuerpflichtige seiner Ehefrau zum Bau eines - von den Eheleuten gemeinsam genutzten
- Einfamilienhauses zur Verfügung stellt, kann die Ehefrau nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und
Verpachtung absetzen.
Fundstelle(n): DStRE 2000 S. 678 Nr. 13 EFG 2000 S. 346 KAAAB-11105
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