Instandsetzungskosten eines Pkw-Motors neben der Entfernungspauschale
Leitsatz
1) Neben der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können nur außergewöhnliche Kosten berücksichtigt
werden. Dies sind nicht schon alle selten auftretenden Kosten, sondern nur solche, die ihrer Art nach außergewöhnlich und
unvorhersehbar sind und die auf unabwendbaren Ereignissen beruhen, ohne dass es auf den Grad des Verschuldens ankommt.
2) Aufwendungen für den Ausfall des Motors gehören in der Regel nicht zu den außergewöhnlichen Kosten, insbesondere dann nicht,
wenn der Steuerpflichtige trotz einer ihm bekannten Motorstörung weiterfährt und der Wagen dadurch einen irreparablen Motorschaden
erleidet.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 607 EFG 2003 S. 607 Nr. 9 PAAAB-11070
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