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FG Münster Urteil v. - 5 K 5777/00 U EFG 2002 S. 358

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7d, UStG § 12 Abs. 2

Umsatzsteuer:

Steuersatz für die Veranstaltung von mittelalterlichen Märkten und Ritterturnieren

Leitsatz

Umsätze aus der Veranstaltung mittelalterlicher Märkte und Ritterturniere sind keine Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller und unterliegen deshalb nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7d UStG

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 358
EFG 2002 S. 358 Nr. 6
ZAAAB-11058

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