Personelle Verflechtung bei der Betriebsaufspaltung
Leitsatz
1) Regelmäßig liegt keine personelle Verflechtung vor, wenn an der Betriebsgesellschaft nicht alle Gesellschafter beteiligt
sind und die Beschlüsse der Besitzgesellschaft nach Gesetz oder Gesellschaftsvertrag einstimmig gefasst werden müssen.
2) Das Einstimmigkeitsprinzip steht der personellen Verflechtung aber nicht entgegen, wenn es nur für besondere Geschäfte
gilt, jedoch die Geschäfte des täglichen Lebens, insbesondere die laufende Verwaltung der an die Betriebsgesellschaft vermieteten
oder verpachteten Wirtschaftsgüter, nicht erfasst.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 528 EFG 2003 S. 528 Nr. 8 INF 2003 S. 244 Nr. 7 SAAAB-11043
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