Abzug der Aufwendungen einer Krankenschwester für die Ausbildung zur Pharmareferentin als Werbungskosten
Leitsatz
Die Aufwendungen einer Krankenschwester für die Ausbildung zur Pharmareferentin sind als Fortbildungskosten abziehbare Werbungskosten,
da der Abschluss "Geprüfter Pharmareferent" eine abgeschlossene Berufsausbildung gemäß der Verordnung über die berufliche
Fortbildung zum "Geprüften Pharmareferenten" vom voraussetzt und ein enger inhaltlich materieller Bezug der bisherigen
Tätigkeit als Krankenschwester zu der später ausgeübten Tätigkeit als Pharmareferentin wegen des gemeinsamen naturwissenschaftlich-
medizinischen Schwerpunkts besteht.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 767 EFG 2003 S. 767 Nr. 11 INF 2003 S. 207 Nr. 6 WAAAB-10972
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