Abgrenzung von vorweggenommenen Werbungskosten (Fortbildungskosten) und Berufsausbildungskosten im Falle des Erwerbs eines
Verkehrsflugzeugführerscheins und einer Langstreckenflugberechtigung
Gesonderter Feststellung des verbleibenden Verlustabzuges zur Einkommensteuer auf den
Leitsatz
1) Aufwendungen, die anläßlich der erstmaligen Ausbildung - hier: zum Verkehrsflugzeugführer - anfallen, sind als Kosten der
privaten Lebensführung i.S. von § 12 Nr. 1 S. 1 EStG nicht als Werbungskosten abziehbar.
2) Die Frage, ob Aufwendungen in einem hinreichend konkreten Zusammenhang mit angestrebten steuerbaren Einnahmen aus einer
beruflichen Tätigkeit stehen, stellt sich nur bei der Abgrenzung von Weiter- und Fortbildungskosten, nicht aber bei der Beurteilung
von Aufwendungen für eine erstmalige Ausbildung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 1119 EFG 2001 S. 1119 Nr. 17 TAAAB-10947
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.