Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung des § 10i EStG
Leitsatz
Die auf den zurückwirkende Streichung des § 10i EStG ist verfassungsgemäß. Sowohl nach der traditionellen Dogmatik
als auch bei Anwendung des neueren dispositionsbezogenen Rückwirkungsbegriffs ist die Rückwirkung zulässig, da das Vertrauen
des Betroffenen auf den Fortbestand der Norm hinter dem Interesse der Allgemeinheit an der Änderung zurücktritt.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 986 EFG 2002 S. 986 Nr. 15 CAAAB-10931
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