Anwendbarkeit der Null-Regelung bei Rechnungen von Scheinfir-men
Leitsatz
1) Die Null-Regelung ist auch anzuwenden, wenn die im Rechtsverkehr als leistende Unternehmer aufgetretenen Firmen Scheinfirmen
sind, weil § 52 Abs. 2 UStDV kein vereinfachtes Verfahren zur Durchführung des Vorsteuerabzugs darstellt, sondern lediglich
dem Zweck dient, das Besteuerungsverfahren unter Sicherstellung des inländischen Besteuerungsaufkommens zu vereinfachen.
2) Der Senat folgt nicht der bisherigen BFH-Rechtsprechung, wonach zur Anwendung der Null-Regelung die Ausstellung einer
Rechnung durch den leistenden Unternehmer erforderlich ist. Im übrigen hat das FA nachzuweisen, daß die Scheinfirmen die Leistungen
nicht erbracht haben.
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 940 Nr. 17 EFG 2001 S. 714 SAAAB-10875
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