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Finanzgericht München Urteil v. - 6 K 1645/99

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b, EStG § 9 Abs. 5

Häusliches Arbeitszimmer bei Schulleiter

Einkommensteuer 1997

Leitsatz

Dem Leiter einer Schule steht ein „anderer Arbeitsplatz„ i.S.v. § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG zur Verfügung, wenn sein Dienstzimmer objektiv geeignet ist zur Erledigung der einem Schulleiter obliegenden Verwaltungsaufgaben und zur Durchführung aller lehrertypischen Arbeiten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
KAAAB-10373

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