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FG München Urteil v. - 4 K 628/99 EFG 2001 S. 316

Gesetze: KraftStG 1994 § 8 Nr. 2, KraftStG 1994 § 8 Nr. 1, KraftStG 1994 § 9 Abs. 1 Nr. 3, KraftStG 1994 § 2 Abs. 2

Kraftfahrzeugsteuerliche Behandlung eines als Sonderkraftfahrzeug Krankenwagen hergestellten Fahrzeugs als PKW oder als LKW

Leitsatz

Ein nach der Konzeption des Fahrzeugherstellers als Sonderkraftfahrzeug Krankenwagen hergestelltes, verkehrsrechtlich als LKW eingestuftes Fahrzeug des Typs "Daimler Benz 115 D" (Hubraum 2376 ccm, zulässiges Gesamtgewicht 2290 kg, Höchstgeschwindigkeit 133 km/h, 4 Türen, eine Heckklappe, 2 Sitzplätze, Verglasung der hinteren Seitenscheiben), das nach dem äußeren Erscheinungsbild (Überhöhe und Überlänge, Gestaltung der rückwärtigen Fenster, Trennwand zwischen Fahrerraum und Ladefläche) in deutlicher Weise von der sonstigen Konzeption der zugrunde liegenden Grundbaureihe des Herstellers als PKW abweicht, ist kraftfahrzeugsteuerlich als LKW nach dem zulässigen Gesamtgewicht zu besteuern.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 316
GAAAB-10318

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