Versagung der
Eintragung vor … als Leiterin einer Beratungsstelle
Leitsatz
Fertigte die als
Beratungsstellenleiterin eines Lohnsteuerhilfevereins zu bestellende Person u.
a. nach den Steuergesetzen nicht vorgeschriebene Monatsabschlüsse, die den
zu erstellenden Jahresbilanzen entsprechen und in diese eingehen, gilt dies als
praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- und
Landesbehörden verwalteten Steuern i. S. des
§ 23 Abs. 3 Nr. 2 StBerG.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 640 EFG 2002 S. 640 Nr. 10 FAAAB-10246
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