keine irrige
Sachverhaltsbeurteilung bei Anwendung anderer Schätzungsmethode
jahresbezogener oder periodenübergreifender „bestimmter
Sachverhalt„
Gewinnfeststellung 1978 – 1981 und
1983
Gewerbesteuermeßbetrag '1978, 1980, 1981 und
1983
Umsatzsteuer 1978, 1980 und 1981
Zerlegung
des einheitlichen Gewerbesteuermeßbetrags 1978, 1980 und 1983
Leitsatz
1. Lediglich eine andere, aber keine
„irrige Beurteilung„ eines Sachverhalts i. S. von
§ 174 Abs. 4 AO
1977 liegt vor, wenn das FA die vom Steuerpflichtigen
erzielten Gewinne und Umsätze fehlerhaft mit einer anderen
Schätzungsmethode (Gesamt-Geldverkehrsrechnung statt Nachkalkulation) als
der Gutachter des FG ermittelt hat.
2. Zur Frage, ob bei der
Schätzung von Umsätzen und Gewinnen über mehrere Jahre hinweg
für jedes Veranlagungsjahr ein getrennt zu sehender
„Sachverhalt„ i. S. von
§ 174 Abs. 4 AO
1977 vorliegt oder ob über die Jahre hinaus ein
einheitlich zu sehender, für die Besteuerung maßgeblicher
Sachverhaltskomplex vorliegt, mit der Folge, dass das FA z. B. nach einer
geänderten Periodenzuordnung einzelner Geschäftsvorfälle durch
das FG die entsprechenden Bescheide ändern darf.
Fundstelle(n): KAAAB-10052
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