Haftung eines steuerrechtsunkundigen Testamentsvollstreckers für Bezahlung der Erbschaftsteuer?
Leitsatz
Ein als Testamentsvollstrecker eingesetzter steuerrechtlicher Laie haftet nicht infolge der Verletzung seiner Pflicht, für
die Bezahlung der Erbschaftsteuer zu sorgen, wenn er von niemandem darauf hingewiesen worden ist. Auch wenn er sich nicht
an geeigneter Stelle über seine Pflichten als Testamentsvollstrecker informiert hat, kann ihm nur einfache, aber keine grobe
Fahrlässigkeit angelastet werden.
Fundstelle(n): DStRE 2000 S. 372 Nr. 7 EFG 2000 S. 510 CAAAB-09347
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