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Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - 2 K 635/98

Gesetze: GewStG § 9 Nr. 1 S. 1 GewStDV § 20 Abs. 1 S. 1BewG § 125 Abs. 2BewG § 126 Abs. 2GrStG § 40

Keine Kürzung des Gewerbeertrages für den auf gepachtete Flächen entfallenden Anteil am Ersatzwirtschaftswert

Leitsatz

Für die Kürzung des Gewerbeertrages nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG ist nur der Anteil am Ersatzwirtschaftswert maßgebend, der auf den Grundbesitz entfällt, der im Eigentum des Gewerbesteuerpflichtigen steht und somit zu seinem Betriebsvermögen gehört. Der Ersatzwirtschaftswert ist um den auf gepachtete Flächen entfallenden Anteil zu kürzen.

Fundstelle(n):
RAAAB-09316

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