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FG Köln Urteil v. - 14 K 3004/99 EFG 2000 S. 775

Gesetze: AO 1977 § 201 Abs 1 S 1, AO 1977 § 91 Abs 1 S 1

Verfahren

Keine Schlußbesprechung mehr nach Durchführung des Einspruchsverfahrens gegen die Änderungsbescheide

Leitsatz

Nach Ergehen der aufgrund einer Außenprüfung geänderten Steuerbescheide und Durchführung des Einspruchsverfahrens hat der Kläger bezüglich der Durchführung einer Schlußbesprechung nach § 201 AO kein Rechtsschutzbedürfnis mehr. Eine auf die Durchführung einer Schlußbesprechung gerichtete Verpflichtungsklage ist unzulässig.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 775
LAAAB-08923

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