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FG Köln Urteil v. - 14 K 3494/98 EFG 2003 S. 1557

Gesetze: EStG § 50a Abs 4EStG § 36 Abs 2EStG § 36 Abs 2 S 2EStG § 36 Abs 2 S 2 Nr 2EStG § 36 Abs 2 S 2 Nr 2 S 1AStG § 2 Abs 1 AstG § 2 Abs 5 AStG§ 2 Abs 5 S 2 EStDV§ 73e EStG § 50 Abs 5

Ausland:

Steuerabzug/erweitert beschränkte Steuerpflicht

Leitsatz

1) Bei Personen, die gem. § 2 Abs.1 AStG erweitert beschränkt steuerpflichtig sind, ist § 50 Abs. 5 EStG gem. § 2 Abs. 5 Satz 2 AStG auf Einkünfte die dem Steuerabzug aufgrund des § 50a EStG unterliegen, nicht anwendbar.

2) Einkünfte, die dem Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 EStG unterliegen, sind bei der Einkommensteuerveranlagung erweitert beschränkt Steuerpflichtiger zu erfassen und die durch Abzug nach § 50a Abs.4 EStG erhobene Einkommensteuer nach § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Satz 1 EStG auf die Einkommensteuer anzurechnen.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1557
EFG 2003 S. 1557 Nr. 21
DAAAB-08904

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