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FG Köln Urteil v. - 13 K 6432/00 EFG 2001 S. 922

Gesetze: ZPO § 240InsO § 38InsO § 46 Abs 1InsO § 87KO § 12

Abgabenordnung

Zu den Voraussetzungen, unter denen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Feststellungsbescheide an den Insolvenzverwalter zugestellt werden dürfen

Leitsatz

1) Grundlagenbescheide dürfen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gemeinschuldnerin nicht mehr erlassen werden.

2) Entscheidendes Kriterium für die Unzulässigkeit von Feststellungsbescheiden nach Insolvenzeröffnung ist, ob in ihnen Besteuerungsgrundlagen festgesetzt werden, die geeignet sind, die Höhe von Steuerforderungen zu beeinflussen, die zur Tabelle anzumelden sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 759 Nr. 14
EFG 2001 S. 922
CAAAB-08871

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