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FG Köln Urteil v. - 11 K 5797/96 EFG 2000 S. 207

Gesetze: EStG § 6b Abs 3, R 35 EStR

Bilanzen:

Reinvestitionsfristen der § 6b-Rücklage dürfen auch bei der Rücklage für Ersatzbeschaffung nicht überschritten werden

Leitsatz

Die in § 6b Abs. 3 EStG normierte Fristenregelung ist auf die Rücklage für Ersatzbeschaffung gemäß R 35 EStR entsprechend anzuwenden. Darüber hinaus kommt eine gewinnneutrale Aufdeckung der stillen Reserven allenfalls in besonders gelagerten Einzelfällen in Betracht, im Fall einer vorgezogenen Ersatzbeschaffung, wenn der Steuerpflichtige ohne eigenes Verschulden an einer früheren Veräußerung des alten Wirtschaftsguts gehindert war.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 207
WAAAB-08834

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