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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 7 K 2143/02 EFG 2003 S. 508

Gesetze: AO § 236 Abs. 1, AO § 236 Abs. 2, AO § 236 Abs. 3, FGO § 57 Nr. 1

Anspruchsberechtigter auf Prozesszinsen bei Steuererstattungsansprüchen

Leitsatz

1. Prozesszinsen stehen nur dem Hauptbeteiligten i.S.v. § 57 Nr. 1 FGO zu, der die Herabsetzung der eigenen Steuer eingeklagt hat.

2. Eine Prozessverzinsung steht nicht jedem Feststellungsbeteiligten zu, bei dem eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung über den Grundlagenbescheid zu einer Folgeherabsetzung seiner Steuer führt.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 508
EFG 2003 S. 508 Nr. 8
VAAAB-08668

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