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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VI 312/99 EFG 2002 S. 536

Gesetze: EStG § 24 Abs. 1, EStG § 32b, EStG § 34 Abs. 2

Tarifbegünstigung einer Abfindungszahlung

Leitsatz

Wird eine Abfindungszahlung geleistet, die die auf den Rest des Jahres entfallenden Bezüge übersteigt, ist sie in voller Höhe tarifbegünstigt.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 555 Nr. 9
EFG 2002 S. 536
EFG 2002 S. 536 Nr. 9
XAAAB-08047

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