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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - II 769/99

Gesetze: EStG § 10 Abs. 3, EStG § 32a, EStG § 4 Abs. 4

Verfassungsmäßigkeit des Vorwegabzugs gem. § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 EStG und der Tarifvorschrift des § 32a EStG; Betriebsausgaben von Rechtsanwälten

Leitsatz

  1. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Kürzung des Vorwegabzuges gem. § 10 Abs. 3 Nr.2 S. 2 EStG und die Tarifvorschrift des § 32 a EStG verfassungsgemäß sind.

  2. Rechtsanwälte können ihre Betriebsausgaben nicht in Anlehnung der Höhe von Aufwandsentschädigungen für Parlamentarier schätzen.

Fundstelle(n):
WAAAB-07729

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