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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 7 K 7550/96 G EFG 2000 S. 1390

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 1 Satz 2, EStG § 15 Abs. 2 Satz 1, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1

Personalvermittlung als gewerbliche Tätigkeit

keine einheitliche Behandlung getrennt beurteilbarer Einkünfte

Leitsatz

  1. Bei der Vermittlung von Personal gegen ein erfolgsorientiert ausgestaltetes Entgelt steht die Beratung der Auftraggeber nicht im Vordergrund der zu erbringenden Leistung, so dass durch eine derartige Tätigkeit ungeachtet der akademischen Qualifikation des Unternehmers als Betriebswirt gewerbliche Einkünfte erzielt werden.

  2. Auch bei Überwiegen der gewerblichen Tätigkeit eines Einzelunternehmers sind hiervon trennbare freiberufliche Einkünfte nicht der Gewerbesteuerpflicht zu unterwerfen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 1325 Nr. 24
EFG 2000 S. 1390
RAAAB-07615

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