Behandlung von Steuerschulden bei der Erbschaftsteuer bei verschwiegenem Auslandsvermögen
Leitsatz
Vom Erblasser herrührende persönliche Steuerschulden können mangels wirtschaftlicher Belastung zum Todestag des Erblassers
als maßgebendem Stichtag nicht als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden, wenn sie im Zusammenhang mit verschwiegenem
Auslandsvermögen (Luxemburg) stehen und der Erbe die Finanzbehörde nicht in zeitlicher Nähe zu dem Stichtag über die Existenz
dieses Vermögens unterrichtet. Eine zeitliche Spanne von 2 Jahren reicht hierfür jedenfalls nicht aus.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1317 EFG 2002 S. 1317 Nr. 20 DAAAB-07475
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