Grobes Verschulden des steuerlichen Beraters im Zusammenhang mit der 12.000,-- -DM-Grenze bei der Grenzpendlerbesteuerung
Leitsatz
Die Finanzbehörde ist nicht verpflichtet, den auf das nachträgliche Bekanntwerden von Tatsachen gestützten Änderungsantrag
eines beschränkt Steuerpflichtigen auf Anwendung der Vorschriften zur Grenzpendlerbesteuerung zu entsprechen, wenn bei den
vorangegangenen bestandskräftigen Erstveranlagungen ungeachtet der Mitwirkung eines steuerlichen Beraters die alternative
Antragsvoraussetzung der Nichtüberschreitung der 12.000,-- -DM-Grenze für im Ausland zu versteuernde Einkünfte verkannt und
daher nicht geltend gemacht wurde.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 910 Nr. 14 XAAAB-07370
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