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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 16 K 7553/98 E EFG 2000 S. 1238

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7

Erwerb einer Musterberechtigung für größere Flugzeugtypen als Ausbildungskosten

Leitsatz

Hat ein als Verkehrsluftfahrzeugführer (ATPL) lizensierter Steuerpflichtiger im Rahmen seiner zunächst Flugzeuge bis 5700 kg umfassenden Berechtigug eine Berufstätigkeit als Verkehrspilot noch nicht tatsächlich ausgeübt, so sind seine Aufwendungen zum erstmaligen Erwerb einer Berechtigung für ein Flugzeugmuster über 20.000 kg (Boeing 737) als Ausbildungskosten zu qualifizieren.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 1238
CAAAB-07364

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