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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 11 K 2985/00 E EFG 2003 S. 515

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4

Keine Anerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses bei nicht nach außen hin identifizierbarem Gehaltszahlungsvorgang

Leitsatz

Die steuerliche Anerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses setzt unter dem Aspekt fremdüblicher tatsächlicher Durchführung der Lohnzahlungsverpflichtung voraus, dass vom Willen des Arbeitgebers getragene Zahlungsvorgänge in Gestalt des Abflusses aus seinem Vermögensbereich und des Zuflusses in den Vermögensbereich des Arbeitnehmers identifizierbar sind. Daran fehlt es, wenn der mit Bankvollmacht ausgestattete Arbeitnehmer die Gehaltszahlungen an sich selbst vorgenommen haben soll, indem er monatliche Abhebungen größerer Geldbeträge vom betrieblichen Girokonto teils als Kasseneingang, teils als Entnahme und teils als Arbeitsvergütung im Journal erfasst.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 577 Nr. 10
EFG 2003 S. 515
EFG 2003 S. 515 Nr. 8
XAAAB-07211

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