Schenkungsteuer auslösende Rückschenkung eines unmittelbar zuvor übertragenen Wohneigentums
Zuständiges FA für die Schenkungsteuer
Leitsatz
1. Erfolgt innerhalb eines Notartermins die Übertragung eines fünf Jahre zuvor -irrtümlich-- ohne Vorbehaltsnießbrauch der
Tochter geschenkten Wohneigentums von der Tochter auf die Eltern und die Übertragung des mit einem Vorbehaltsnießbrauch belasteten
Wohneigentums zurück an die Tochter, kann der Annahme einer zweimal Schenkungsteuer auslösenden Hin- und Rückübertragung des
Wohneigentums der enge zeitliche Zusammenhang entgegenstehen. Gegenstand der Zuwendung ist dann nur das Nutzungsrecht.
2. Für die Festsetzung von Schenkungsteuer ist das Wohnsitzfinanzamt der Person örtlich zuständig, von der das übergegangene
Vermögen stammt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 985 RAAAB-07051
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