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FG des Landes Brandenburg Urteil v. - 2 K 870/01 EFG 2003 S. 1336

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 S. 2

Angemessenheit der Geschäftsführervergütung bei mehreren Geschäftsführern und nicht ausschließlicher Geschäftsführertätigkeit für eine Kapitalgesellschaft

Körperschaftsteuer 1993 bis 1995

Gewerbesteuermessbetrags 1993 bis 1995

Leitsatz

1. Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist nicht allein deshalb anzunehmen, weil die Gesamtsumme der an mehrere Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft gezahlten Vergütungen den Betrag übersteigt, der nach betriebsexternen Untersuchungen für die Tätigkeit eines Geschäftsführers üblicherweise bezahlt wird.

2. Ist einer von mehreren Geschäftsführern einer GmbH auch bei einer Schwesterkapitalgesellschaft tätig, hat im Rahmen der Prüfung der Angemessenheit der Vergütung der Ansatz einer nach dem betriebsexternen Fremdvergleich ermittelten Geschäftsführervergütung unter Berücksichtigung des zeitlichen Einsatzes für das andere Unternehmen zu erfolgen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 1270 Nr. 21
EFG 2003 S. 1336
EFG 2003 S. 1336 Nr. 18
INF 2003 S. 691 Nr. 18
WAAAB-06919

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