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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 9 K 9469/00 EFG 2001 S. 500

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 2 Satz 1

Anerkennung von Aufwendungen für Vaterschaftsprozess als außergewöhnliche Belastungen?

Leitsatz

Aufwendungen für einen nicht leichtfertig geführten Vaterschaftsprozess entstehen zwangsläufig und sind dementsprechend als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 398 Nr. 8
EFG 2001 S. 500
GAAAB-06677

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